Bürgerschützenverein Mesum-Feld 1910 e. V. ****Feldpoggen seit 1910!****

      Willkommen in Mesum-Feld! 

Statuten der Mesumer Frauengilde 2021

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§1 Name, Geschäftsjahr

1. Die Abteilung führt den Namen „Mesumer Frauengilde 2021“ und gehört dem Bürgerschützenverein Mesum Feld 1910 e.V. an.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Anlehnung an die Satzung des Hauptvereins

1. Die Satzung des Bürgerschützenvereins Mesum Feld 1910 e.V. gilt primär für alle Mitglieder, dies schließt die Abteilung der Mesumer Frauengilde 2021 mit ein.

2. Der Satzung des Hauptvereins ist Folge zu leisten.

3. Die Satzung des Hauptvereins kann unter www.feldschuetzen.de eingesehen werden oder auch als Ausdruck bei der Abteilungsleitung bzw. des Vorstandes des Hauptvereins angefordert werden.

§3 Ziele der Abteilung

1. Ziel der Abteilung ist es, generations-,  standes- und ortsübergreifend gegenseitige Achtung und Einigkeit unter den Mitglieder zu fördern.

2. Ebenso unterstützen die Mitglieder gemeinnützige Angelegenheiten und stärken dadurch das Gemeinschaftsleben.

§4 Mitgliedschaft

1.
a.) Mitglied der Mesumer Frauengilde 2021 können nur Frauen werden.

b.) Mitglieder können alle Frauen werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für Mitglieder unter 18 Jahre gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wer diesen Bestimmungen nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachkommt, kann des Vereins unter Angaben von Gründen ausgeschlossen werden.

c.) Der Aufnahmeantrag einer Minderjährigen bedarf der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Mit der Einwilligung wird die Zustimmung zur Wahrnehmung der Mitgliederrechte und -pflichten durch das minderjährige Mitglied erteilt. Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Vereinsmitglieder verpflichten sich mit der Unterzeichnung der Beitragserklärung für die Beitragspflichten des Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres persönlich gegenüber dem Verein zu haften.

d.) Die Mitglieder der „ Mesumer-Frauengilde 2021“ sind dem Hauptverein angeschlossen.

2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Sie ist bei der Abteilungsleitung einzureichen. Die Abteilungsleitung entscheidet über die Aufnahme in den Verein. Eine von der Abteilungsleitung zurückgewiesene Antragstellerin kann schriftlich die Entscheidung der nächsten Generalversammlung beantragen.

3. Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Abteilungsleitung. Beim freiwilligen Austritt verliert die Betreffende ihren Anspruch am Abteilungsvermögen.

4. Ein Mitglied kann auf Vorschlag der Abteilungsleitung durch Beschluss der Versammlung ausgeschlossen werden, wenn sie den Vereinszielen zuwider handelt oder ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied ist in allen Angelegenheiten der Abteilung, jedoch nicht des Hauptvereins, stimmberechtigt.

2. Es ist Ehrenpflicht jedes Mitglieds, sich an den traditionellen Veranstaltungen der Abteilung, sowie des Hauptvereins zu beteiligen.

3. Alle Mitglieder, ab 18 Jahren, mit Beitritt zum spätestens 15.03. des laufenden Jahres, sind berechtigt, die Königinnenwürde in diesem zu erlangen.

4. Es ist die Pflicht, sich als Mitglied an die vorgegebene Kleiderordnung der Abteilung zu halten. Diese sieht aktuell ein schwarzes Beinkleid und weiße Oberbekleidung vor.

5. Sollten zu wenige oder keine Mitglieder die Königinnenwürde erlangen möchten, springt hier die Abteilungsleitung tatkräftig ein.

6.

a.) Die Schärpe, als Königinnenwürde, ist über die gesamte Zeit des Schützenfestes der Mesumer-  Frauengilde 2021 mit Ehren zu tragen und immer pfleglich zu behandeln. Außerdem hat die amtierende Königin dafür Sorge zu tragen, dass der neue Schriftzug, bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres, um ihren Schriftzug erweitert wird.

b.) Die Abteilungsleitung führt ein Schärpen-Buch. In diesem wird die Übergabe und die Rückgabe der Schärpe schriftlich dokumentiert. Die Aus-/ bzw. Rückgabe ist von der jeweiligen Königin und der jeweiligen Abteilungsleiterin mit Unterschrift zu bestätigen.

c.) Bei Verlust der Schärpe, hat die Verursacherin (siehe Eintrag im Schärpen-Buch) den Wiederbeschaffungswert (inkl. Bestickung) für eine neue Schärpe zu entrichten. Dies wird schriftlich im Schärpen-Buch dokumentiert und die Verursacherin bekommt von der 1. Kassiererin eine Rechnung, welche zu begleichen ist.

7. Das Erringen der Kaiserinnenwürde ist nur innerhalb der Abteilung und beim Stadtkaiserschießen der Schützengemeinschaft Rheine möglich.

§6 Beiträge

1. Alle Frauen entrichten halbjährlich einen Beitrag, der rein nur der Abteilung zugutekommt.

2. Die Beiträge werden jeweils zum 15.04. und 15.10. eines jeden Jahres eingezogen.

3. Mitglieder, die ihren Beitrag nach zweimaliger Aufforderung nicht entrichten, schließen sich aus der Abteilung aus.

§7 Organe der Abteilung

Die Organe der Abteilung sind:

1. Die Mitgliederversammlung

2. Die Abteilungsleitung

§8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird von der Abteilungsleitung geleitet

2. Hier gelten die Richtlinien der Hauptsatzung §8 ab Punkt 2.

§9 Abteilungsleitung

1. Die Abteilungsleitung besteht aus folgenden Posten:

1. Gildemeisterin
2. stellvertretende Gildemeisterin
3. Kassiererin
4. 1. Schriftführerin
5. 2. Schriftführerin
6. Materialwartin

2. Die Amtszeit der Abteilungsleitung beträgt 2 Jahre, wobei es ein rollierendes System gibt, um
immer eine Ausgeglichenheit der Posten zu gewährleisten.

3. Alle Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren.

§10 Datenschutz

1. Jede Frau erhält zum Begrüßungsschreiben die aktuelle Datenschutzinformation plus eine Einverständniserklärung zur DSGVO.

2. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.feldschuetzen.de zu finden.